Der Unternehmenskaufvertrag

Der Kaufvertrag über ein Unternehmen ist eine Risikoabwägung zwischen Käufer und Verkäufer. Relevant werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete, in denen es für den Unternehmenskauf in den meisten Fällen keine ausreichende gesetzliche Regelung gibt.
Die Risikoverteilung bleibt daher den Vertragsparteien vorbehalten.
Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages ist primär davon abhängig, ob das Unternehmen selbst, also die Gesamtheit der organisatorisch verbundenen Wirtschaftsgüter und ggf. Verbindlichkeiten übertragen werden sollen (Asset Deal) oder ob die Anteile am Unternehmensträger (GmbH, GmbH & Co. KG, AG etc.) Gegenstand der Transaktion sind (Share Deal).
Die Prüfung dieser Erfordernisse und die adäquate Ausarbeitung eines Unternehmenskaufvertrages muss von einem in diesen Angelegenheiten versierten Rechtsanwalt übernommen werden, der zugleich etwaige steuerliche Auswirkungen verschiedener Alternativen berücksichtigen kann, die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Gestaltungsoptionen überblickt und auf der Basis dieser Kenntnis den Unternehmenskaufvertrag auf das vereinbarte Abwicklungskonzept maßschneidern kann.
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