Operative Turnaround-Gesellschaft

Ein erfolgreicher Turnaround setzt voraus, dass die Hausbanken sich mit den Gesellschaftern in ein Boot setzen und Anteile an der notleidenden Gesellschaft übernehmen. Nur dann wird die Hausbank dafür gewonnen, den Turnaround aktiv zu unterstützen. Die Bereitschaft vieler Banken hierzu ist jedoch gering, weil die gesetzlichen Bestimmungen bis vor kurzem auch Sanierungskredite als eigenkapitalersetzend bewertet haben und die Gewährung von „fresh money“ aus der Sicht der Banken daher als zu riskant betrachtet wurden.
Die Gesetzeslage hat sich seit 1998 geändert. Darlehen von Gesellschaftern mit einer Minderheitsbeteiligung und Sanierungskredite unterfallen einem Privileg. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, eine operative Turnaround-Gesellschaft zu gründen, an der die Hausbank und andere Großgläubiger bis zu 10% und die Turnaround-Berater die restlichen Anteile übernehmen. Die operative Turnaround-Gesellschaft wiederum hält mindestens 51% der Anteile an dem notleidenden Unternehmen. Der Rest verbleibt bei den Gesellschaftern.
Die neuen Kredite der Hausbank sind privilegiert. Gleichzeitig übernimmt die Hausbank gemeinsam mit den Turnaround-Beratern als Gesellschafter die wesentliche Verantwortung für das Gelingen des Turnarounds. Die Bereitschaft der Hausbanken, Unterstützung zu gewähren, kann durch den Wegfall des eigenkapitalersetzenden Risikos erheblich erhöht werden. Gleichzeitig hat die beteiligte Bank die Möglichkeit, nach einem erfolgreichem Turnaround durch den Anteilsverkauf noch einen Gewinn zu erzielen oder ihren Verlust zu minimieren.