Insolvenzanalyse

Neben der betriebswirtschaftlichen Krise eines Unternehmens ist für die beteiligten Geschäftsführer und Gesellschafter die sogenannte „insolvenzrechtliche Krise“ von großer Bedeutung. Eine solche liegt vor, wenn
  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • gegebenfalls drohende Zahlungsunfähigkeit
des Krisenunternehmens gegeben sind. Der Gesetzgeber verlangt sodann von den Geschäftsführern und Gesellschaftern innerhalb kurzer Zeit die Entscheidung über Liquidation oder Fortführung des Unternehmens.Der Eintritt der insolvenzrechtlichen Krise legt den Beteiligten strenge Handlungspflichten auf. Meistens sind bereits insolvenzspezifische Straftatbestände oder persönliche Haftungstatbestände verwirklicht. Den Betroffenen verbleibt im Regelfall nur wenig Zeit, erforderliche Korrekturentscheidungen zu treffen.TurnaroundFinance stellt mit der Insolvenzanalyse fest, ob die Krisensymptome vorliegen und ob die Betroffenen die genannten insolvenzrechtlichen Konsequenzen treffen. Außerdem beleuchten wir nach den individuellen Anforderungen unserer Mandanten die Haftungsrisiken der Beteiligten nebst ihren finanziellen Konsequenzen und stellen Lösungswege dar, vorhandene Haftungsrisiken zu minimieren.Im Vorfeld der insolvenzrechtlichen Krise schlagen wir unseren Mandanten ein Konzept vor, mit dessen Hilfe die Insolvenz eines Unternehmens nicht gleichzeitig auch die persönliche Insolvenz der Gesellschafter oder Geschäftsführer bedeutet.